Die Therapie beruht auf dem wissenschaftlich anerkannten Behandlungsverfahren der Verhaltenstherapie. Behandelt werden können Kinder und Jugendliche bis zum 21. Lebensjahr.
Folgende Störungsbilder können therapeutisch behandelt werden:
- Affektive Störungen (z.B. Depression, bipolar affektive Störung)
- Neurotische, Belastungs- und somatoforme Störungen (z.B. Angststörung, Zwangsstörung, Posttraumatische Belastungsstörung, dissoziative Störung)
- Verhaltensauffälligkeiten mit körperlichen Störungen (z.B. Essstörung)
- Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen
- Entwicklungs- und Verhaltensstörungen (z.B. Autismus-Spektrum-Störung, Hyperkinetische Störung, Mutismus)
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Abrechnung
Die psychotherapeutische Behandlung gehört zu Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung.
GESETZLICH VERSICHERTE:
Die Psychotherapie wird bei gesetzlich versicherten PatientInnen über die Kassenärztliche Vereinigung zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet (Gesundheitskarte einmal im Quartal nötig).
PRIVAT VERSICHERTE:
Privatversicherte PatientInnen sollten sich vor Beginn einer Therapie über ihre Tarifbedingungen informieren, da die Versicherer sehr unterschiedliche Stundenkontingente pro Jahr erstatten.
Psychotherapie ist nicht immer im Tarif inbegriffen.
SELBSTZAHLERINNEN:
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit die Kosten der Psychotherapie selbst zu übernehmen. Hierbei berechnen sich die Kosten der Therapie nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP)