Die psychotherapeutische Behandlung gehört zu Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung.
Gesetzlich Versicherte:
Die Psychotherapie wird bei gesetzlich versicherten PatientInnen über die Kassenärztliche Vereinigung zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet (Gesundheitskarte einmal im Quartal nötig).
Privat Versicherte:
Privatversicherte PatientInnen sollten sich vor Beginn einer Therapie über ihre Tarifbedingungen informieren, da die Versicherer sehr unterschiedliche Stundenkontingente pro Jahr erstatten.
Psychotherapie ist nicht immer im Tarif inbegriffen.
SelbstzahlerInnen:
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit die Kosten der Psychotherapie selbst zu übernehmen. Hierbei berechnen sich die Kosten der Therapie nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP)